Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutz-Hinweisen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen:

Wofür stehen 2G, 3G ,4G und 5G?

Die Begriffe 2G, 3G und 4G stehen für die unterschiedlichen Mobilfunk- Generationen. 2G beschreibt die Mobilfunktechnologie GSM (Global System for Mobile Communication), 3G steht für UMTS (Universal Mobile Telecommunications System) und 4G für LTE (Long Term Evolution).

Die erste Generation des Mobilfunks (1G) basierte noch auf analoger Sprachübertragung über das sogenannte A-Netz.

Es folgten zwei weitere, zum Großteil auf analoger Funktechnik basierende Netze, das B-Netz und das C-Netz. Erst mit Einführung des weltweit einheitlich festgelegten Mobilfunkstandards GSM im Jahr 1992 wurde der Grundstein für ein digitales Netz gelegt, das neben der klassischen Telefonie auch die mobile Datenübertragung möglich machte.

Als Nachfolger kam das Netz dritten Generation auf den Markt und schuf die Voraussetzungen für die Übermittlung großer Datenmengen. Der derzeit gängigste Mobilfunkstandard im breitbandigen Bereich ist die LTE-Technologie (Long Term Evolution) – der Standard der vierten Generation (4G).

Der neueste technische Standard für Mobilfunknetze wird als 5G bezeichnet. Er basiert auf dem bisherigen 4G Standard und wird zukünftig eine nahezu verzögerungsfreie Kommunikation in allen Bereichen ermöglichen. Das Bundesverkehrsministerium verfolgt das Ziel, bis zum Jahr 2025 die Hauptverkehrswege und mindestens 20 große Städte in Deutschland mit 5G zu versorgen.

Welche Mobilfunknetzbetreiber gibt es in Deutschland?

Derzeit gibt es in Deutschland drei Mobilfunknetzbetreiber die Inhaber von Frequenznutzungsrechten sind und öffentliche Mobilfunknetze betreiben. Dies sind die Telekom Deutschland GmbH, Vodafone GmbH und die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG. Im Jahr 2019 hat die 1&1 AG Frequenznutzungsrechte ersteigert und so das Recht und die Pflicht ein eigenes Mobilfunknetz zu errichten.

Wo finde ich eine Karte zur Mobilfunkversorgung?

Eine Karte zur aktuellen Mobilfunk-Versorgung bezogen auf die genutzten Technologien und jeweiligen Anbieter finden Sie unter www.breitband-monitor.de/mobilfunkmonitoring.

An wen kann ich mich für Fragen zur Mobilfunkabdeckung wenden?

Bei Fragen zu Ihrer Netzabdeckung wenden Sie sich bitte zunächst an Ihren Mobilfunkanbieter. Weitere Verbraucherinformationen erhalten Sie auch direkt auf der Webseite der Bundesnetzagentur unter:

https://www.bundesnetzagentur.de

Was versteht man unter „weiße Flecken“ im Mobilfunkbereich?

Bundesweit und auch in Mecklenburg-Vorpommern gibt es noch immer sogenannte „weiße Flecken“. Gemäß dem Bundesmobilfunkförderprogramm wird als „weißer Fleck“ ein Gebiet bezeichnet, in dem keine Versorgung mit einer mobilen und breitbandigen Sprach- und Datenübertragung (3G oder besser) durch mindestens ein öffentliches Mobilfunknetz besteht.


Gemäß Ausbauprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird als „weißer Fleck“ ein Gebiet bezeichnet, in dem aktuell und auf absehbare Zeit keine Versorgung mit Sprachmobilfunk (mindestens 2G-Standard) besteht.

Was wird gegen weiße Flecken unternommen?

Bei der Frequenzversteigerung 2019 hat die Bundesnetzagentur weitreichende Auflagen zur Mobilfunkversorgung festgelegt. Hierzu gehört, dass die Mobilfunknetzbetreiber insgesamt 500 Basisstationen mit mindestens 100 Mbit/s in „weißen Flecken“ bis Ende 2022 in Betrieb nehmen müssen. Zudem müssen bis 2025 alle Bundes- und Landesstraßen sowie alle Schienenwege durch Mobilfunk mit einer Bandbreite von mind. 50 Mbit/s erschlossen sein. Zusätzlich besteht eine Verpflichtung aus dem Mobilfunkgipfelvertrag, insgesamt 1.000 Standorte in „weißen Flecken“ zu errichten. Darüber hinaus gibt es Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene, die den Mobilfunknetzausbau in Regionen unterstützt, die nicht durch die oben genannten Versorgungsauflagen perspektivisch mit Mobilfunk versorgt werden.

Was wird in M-V getan?

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es ein Mobilfunk -Ausbauprogramm, welches die Errichtung passiver Mobilfunkinfrastruktur dort ermöglicht, wo ein privatwirtschaftlicher Ausbau weder jetzt noch in den kommenden drei Jahren zu erwarten ist. Zur Umsetzung dieses Programms wurde auf der Grundlage des Landtagsbeschlusses vom 14.11.2019 auf Drs. 7/4303 die Funkmasten-Infrastrukturgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (FMI) gegründet.

Die Aufgabe der FMI ist es, die Erschließungsgebiete zu lokalisieren, die notwendige passive Mobilfunkinfrastruktur zu errichten und diese den Mobilfunknetzbetreibern für eine moderne Versorgung zur Verfügung zu stellen sowie die Standorte zu verwalten.

Was ist ein Erschließungsgebiet?

Als Erschließungsgebiet nach dem Mobilfunk-Ausbauprogramm M-V gelten Regionen, in denen bislang im Rahmen des wirtschaftlichen Ausbaus der Netzbetreiber keine Versorgung mit Sprachmobilfunk besteht. Als Bemessungsgrundlage wurden die folgenden Pegel angesetzt:


GSM: RxLev: -85 dBm
LTE, 50 Mbit/s mit 10 MHz: RSRP: -104 dBm
LTE, 50 Mbit/s mit 15 MHz: RSRP: -109 dBm
LTE, 50 Mbit/s mit 20 MHz: RSRP:- 114 dBm

Gebiete mit niedrigerem Pegelwert gelten als nicht versorgt und können im Rahmen des Mobilfunk-Ausbauprogrammes M-V durch die FMI in Abstimmung mit den Mobilfunknetzbetreibern erschlossen werden. Eine weitere Voraussetzung ist dabei, dass mindestens ein Mobilfunknetzbetreiber verbindlich zusagt, den künftigen Standort zum Betrieb seines Mobilfunknetzes zu nutzen.

Was bedeutet passive Infrastruktur?

Der Begriff umfasst im Ausbauprogramm des Landes M-V den Mast mit Fundament, den Technikraum, die Stromanbindung, Leerrohre und Zuwegung, nicht dagegen die aktive Sendetechnik, die aktiven Netzwerkkomponenten und die Glasfaser.

Was ist ein Markerkundungsverfahren (MEV)?

Zur Lokalisierung eines Gebietes, das nicht mit Mobilfunk versorgt ist, werden projektspezifische Markterkundungsverfahren durchgeführt. Sie stellen sicher, dass nicht in Gebieten gefördert wird, in denen bereits privatwirtschaftliche Ausbaupläne bestehen. So werden private Investitionen geschützt und öffentliche Mittel nur dort eingesetzt, wo sie wirklich benötigt werden. Im Rahmen des Mobilfunk-Ausbauprogrammes M-V wird ein landesweites MEV durchgeführt, um die Erschließungsgebiete zu identifizieren.

Worum geht es bei der Dialoginitiative „Deutschland spricht über 5G?“

Die Dialoginitiative #Dspricht5G ist ein von der Bundesregierung initiiertes Kommunikationsangebot zu allen Themen des Mobilfunkausbaus. Die Initiative beschäftigt sich neutral und transparent mit vielen Fragen zu den Themen Mobilfunk, Gesundheit, Umwelt, Wirtschaft und Datenschutz.

Mehr zur Dialoginitiative erfahren Sie unter:

https://www.deutschland-spricht-ueber-5g.de/

Ihre Frage ist hier nicht aufgeführt?

Wir beantworten gerne Ihre Fragen!

Bitte schicken Sie uns eine Mail an info@funkmasten-mv.de.

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.