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14.05.2021 - Vorstellung der FMI

30 Jahre nach Einführung der zweiten Mobilfunkgeneration (2G) ist es für die meisten Menschen selbstverständlich geworden, zu jeder Zeit und an jedem Ort erreichbar zu sein oder digitale Dienste zu nutzen. Die flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigen mobilen Sprach- und Datendiensten gehört heute zu den grundlegenden Bedürfnissen einer modernen Gesellschaft. Obwohl bereits der Rollout für die nun fünfte Mobilfunkgeneration stattfindet, gibt es weiterhin Regionen in Mecklenburg-Vorpommern, in denen keine Mobilfunkversorgung besteht.  

Zukünftig werden Mobilität und Flexibilität– auch unabhängig von der gegenwärtigen Ausnahmesituation – sowohl im privaten Bereich als auch im öffentlichen Leben und in der Wirtschaft noch erheblich an Bedeutung gewinnen. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf mobiles Lernen und Arbeiten.

Es ist politischer Wille der Landesregierung und des Landtags, den Ausbau des Mobilfunknetzes in Mecklenburg-Vorpommern voranzutreiben. Damit sollen die Lebensqualität der Menschen verbessert, die Wettbewerbsfähigkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern erhöht und insbesondere die ländlichen Räume gestärkt werden.

Der Mobilfunkausbau in M-V erfolgt in erster Linie durch den eigenwirtschaftlichen Ausbau der Mobilfunknetzbetreiber und durch die Errichtung von Mobilfunkstandorten zur Erfüllung der Versorgungsauflagen, die den Mobilfunkunternehmen im Rahmen von Frequenzauktionen auferlegt wurden. Trotz dieses Ausbaus gibt es in Mecklenburg-Vorpommern zahlreiche Gebiete, die nicht mit Mobilfunk versorgt sind (sogenannte „weiße Flecken“).

Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird daher korrigierend durch ein Programm zum Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur eingreifen. Zur Umsetzung dieses Programms wurde auf der Grundlage des Landtagsbeschlusses vom 14.11.2019 auf Drs. 7/4303 die Funkmasten-Infrastrukturgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (FMI) gegründet.

Die FMI ist eine 100%ige Tochter der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH. Aufgrund ihrer Einbindung in die Landgesellschaft und in den Unternehmensverbund zur Landesentwicklung, kann die FMI auf langjährige Erfahrungen im Flächenmanagement, in der Projektentwicklung und im Bauwesen zurückgreifen.

Die FMI wird dort Mobilfunkmasten errichten, wo es für die Netzbetreiber selbst unwirtschaftlich ist, um sie dann an interessierte Netzbetreiber zu vermieten. Um die Erschließungsgebiete des Ausbauprogrammes festzulegen, ist es notwendig, die weißen Flecken im Sprachmobilfunk zu lokalisieren. Dazu wird nach abgeschlossener Notifizierung des Ausbauprogrammes durch die EU ein Markterkundungsverfahren gestartet.