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01.06.2021 - EU genehmigt Ausbauprogramm der Funkmasten-Infrastrukturgesellschaft mbH

EU genehmigt Funkmasten-Infrastrukturgesellschaft mbH

Quelle:

Nr.106/21| 01.06.2021 | EM | Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung

Die Wettbewerbsaufsicht der EU hat das Programm des Landes Mecklenburg-Vorpommern für den Mobilfunkausbau in unterversorgten Gebieten und damit für die landeseigene Funkmasten-Infrastruktur-Gesellschaft genehmigt. Diese wird in diesen Gebieten Mobilfunkmasten errichten, die dann an die Mobilfunkanbieter vermietet werden.

„Die Kommission hat uns bestätigt, dass unser geplantes Vorgehen mit den Vorschriften des europäischen Beihilferechts im Einklang steht, weil wir damit ein Marktversagen beheben und ein geeignetes politisches Instrument zur Schließung von Lücken in der Mobilfunknetzversorgung nutzen wollen“, fasst Energieminister Christian Pegel den Beschluss über den Antrag, den M-V zu Beginn des Sommers 2020 in Brüssel eingereicht hatte, zusammen und fügt hinzu: „Ich freue mich, dass wir nun richtig loslegen können, um unser Land mit einem flächendeckenden Mobilfunknetz zukunftsfähig zu machen.“

Christian Pegel sagt auch, wie es jetzt weitergeht: „Die EU-Entscheidung erfordert, dass wir jetzt zuallererst eine sogenannte Markterkundung durchführen. Dabei müssen wir die Mobilfunkunternehmen befragen, ob sie planen, innerhalb der drei kommenden Jahre auf einem der Standorte, die das Land für den Bau der landeseigenen Funkmasten vorgesehen hat, selbst und ohne Unterstützung aus der Landeskasse Mobilfunkmasten zu errichten. Für alle Standorte, an denen eines der drei Unternehmen dieses plant, ist der Bau eines Mobilfunkmastes durchs Land leider ausgeschlossen.“

Dieses Verfahren kenne das Land schon, weil es auch beim Breitbandausbau im Festnetz erforderlich sei, erläutert der Minister. Er halte das Erfordernis, sich noch einmal mit den Mobilfunkunternehmen fein abzustimmen, auch deshalb für sinnvoll, weil das Gutachten über die Versorgung Mecklenburg-Vorpommerns, das dem Antrag zugrunde lag, mehr als zwei Jahre alt ist. „Seither haben die Uhren im Mobilfunkausbau nicht stillgestanden. Auch deshalb macht eine erneute Markterkundung Sinn, um herauszufinden, wo die Mobilfunkanbieter aktuell und auch in den kommenden drei Jahren eigenwirtschaftlich ausbauen werden. Diese Markterkundung hat die Funkmasten-Infrastrukturgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern, die wir im vergangenen August gegründet haben (siehe Pressemitteilung Nummer 271/20 vom 31.10.2020), bereits vor Zugang des EU-Bescheids vorbereitet, so dass sie damit jetzt unmittelbar loslegen kann“, so Pegel. Einen knappen Monat nach Beginn der Markterkundung solle klar sein, wo tatsächlich neue Masten mit Landesmitteln errichtet werden dürfen, um M-V flächendeckend mit Mobilfunk zu versorgen.

„Sofort im Anschluss an die Erkundung beginnt die Gesellschaft, sich für die dann bekannten konkreten Standorte mit den Mobilfunknetzbetreibern über Details abzustimmen, die Grundstücke dafür – vorzugsweise auf landeseigenem Boden – auszuwählen sowie die Bauleistungen auszuschreiben und zu vergeben. Erhebungen der Mobilfunkanbieter zufolge dauert der Bau eines Funkmasts von der ersten Planung bis zur Fertigstellung im Schnitt um die zwei Jahre. Ich hoffe, dass wir dank unserer guten Vorbereitung deutlich schneller die ersten Masten einweihen und vermieten können“, so Christian Pegel.

Die Pressemitteilung der EU zur Entscheidung finden Sie hier: https://ec.europa.eu/germany/news/20210521-foerderung-mobilfunkinfrastruktur_de.